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Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Landratsamts Enzkreis ist die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills untersagt. Die Sperrung ist bis einschließlich 11. September 2022 einzuhalten.
Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die vorstehende Allgemeinverfügung ist gem. § 83 Abs. 3 LWaldG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Diese kann bis zu 2.500 €, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 € betragen.
Gemeindeverwaltung Sternenfels
Maulbronner Str. 7
75447 Sternenfels
Tel. 07045 970-4000
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Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels
Tel. 07045 970-4000 | info@sternenfels.org