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Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels hat am 17.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans
„Westlich Schwannstraße“
und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt
und beschlossen, diese(n) nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten/beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a Abs.2 i.V.m.
§ 13 Abs.3 BauGB wird
- von der Umweltprüfung ((§2 Abs.4 BauGB) und dem Umweltberich (§“a BauGB) abgesehen
- von der Angabe nach § 3 abs.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs.5 und § 10 Abs.4 abgesehen
- nach § 4c BauGB kein Monitoring durchgeführt.
Das Plangebiet ist im nachstehenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist alleine die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BaugB auf die Dauer eines Monats im KOMM-IN Dienstleistungszentrum, Maulbronner Straße 26, 75447 Sternenfels öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten KOMM-IN:
Montag – Freitag 08.30 - 13.00 Uhr
Montag, Dienstag, Freitag 14.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.30 – 11.00 Uhr
Die Offenlage beginnt am 22.01.2021 und endet mit Ablauf des 22.02.2021
Es besteht Gelegenheit zur Erörterung des Planes mit den zuständigen Mitarbeitern des Bauamtes.
Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Sternenfels Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Hinweis:
- Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, oder hätten geltend gemacht werden können.
- Die nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Sternenfels (www.Sternenfels.org) eingestellt und können auch dort eingesehen werden.
Im Hinblick auf die Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie wird darum gebeten, vorrangig von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen.
Sternenfels, 14.01.2021
Gez.
Antonia Walch
Bürgermeisterin
Gemeindeverwaltung Sternenfels, Maulbronner Str. 7, 75447 Sternenfels
Tel. 07045 970-4000 | info@sternenfels.org